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Rumänien

 

  • Hauptstadt: Bukarest
  • Int. Kennzeichen: RO
  • Sprache: Rumänisch, Minderheitensprachen
  • Fremdsprachen: Englisch, Deutsch, Französisch
  • Währung: 1 Leu (RON) = 100 Bani
  • Zeitunterschied zu MEZ: +1 h
  • Elektrischer Strom: 220 Volt/50 Hertz Wechselstrom

Aktuelle Reiseangebote

Leider haben wir derzeit kein Angebot für das Reiseland: Rumänien Bitte wählen Sie eines der folgenden Reiseländer: Bosnien-Herzegowina, Deutschland, Frankreich, Italien, Kroatien, Monaco, Montenegro, Österreich, Schweiz, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn

Reiseinformationen

Sicherheitslage

Die Sicherheitslage kann sich jederzeit verändern und entwickeln. Daher empfehlen wir Ihnen:

  • Nützen Sie unsere Auslandsservice-App sowie die kostenlose Reiseregistrierung!
  • Informieren Sie sich über die Sicherheitslage vor Ort und überprüfen Sie diese regelmäßig!

Sicherheit & Kriminalität

Guter Sicherheitsstandard (Sicherheitsstufe 1)

Führen Sie wenig Bargeld mit, deponieren Sie Kopien von Dokumenten im Hotel, zahlen Sie Geldstrafen an Sicherheitsorgane nur gegen Quittung, Vorsicht vor Bettlerbanden!

Autos möglichst diebstahlssicher parken.
Bei Zugfahrten in der Nacht -Gefahr von Diebstählen!

allgemeine Notrufnummern vor Ort
Allgemeine Notrufnummer: 112
Ambulanz: 112
Feuerwehr: 112
Polizei: 112
Touristenpolizei – in RO nicht vorhanden
Zivilschutz: 0040 (0) 21 / 312 25 47
Relevante Krisennotfallnummern: 112 / SMS 113

Einreise & Ausreise

  • Minderjährige: Für Minderjährige (bis 18 Jahre), die ohne Begleitung der gesetzlichen Vertreter oder mit nur einem gesetzlichen Vertreter verreisen, wird – zusätzlich zum eigenen Reisepass –  auch eine Einverständniserklärung für die Reise benötigt. Dieser Vollmacht sollte eine Kopie der Geburtsurkunde des bzw. der Minderjährigen sowie eine Kopie der Reisepässe aller gesetzlichen Vertreter angeschlossen sein. Bei unterschiedlichen Nachnamen empfiehlt sich auch die Mitnahme der Heiratsurkunde der Eltern. Muster für eine Einverständniserklärung finden Sie auf der Seite des ÖAMTC und des ARBÖ. 
  • Diebstahl/Verlust des Reisedokuments: Von der Verwendung gestohlener oder verlorener und wieder gefundener Reisedokumente wird abgeraten, auch wenn die Anzeige bei der zuständigen Behörde bereits widerrufen wurde, da Probleme an der Grenze bis zur Einreiseverweigerung nicht ausgeschlossen werden können.
  • Visumpflicht: Nein
  • Reisedokumente: Reisepass oder Personalausweis
  • Passgültigkeit: Bis zur Ausreise
  • eAusweise: Elektronische Ausweise (ID Austria) werden derzeit ausschließlich in Österreich akzeptiert.
  • Cremefarbiger Notpass: Wird akzeptiert
  • Konventions- oder Fremdenpass: Wenden Sie sich bitte an die weiter unten angeführte „ausländische Vertretung in Österreich“.

Einfuhr & Ausfuhr

Bei Ein- und Ausreise müssen Kulturgüter oder Gegenstände von besonderem Wert (Gold, Silber oder elektronische Geräte) angemeldet werden.

Die Mitnahme von Waren zum persönlichen Bedarf ist durch die Bestimmungen der Europäischen Union geregelt, nähere Auskünfte zum freien Warenverkehr in der EU erhalten Sie beim Bundesministerium für Finanzen.

Die Mitnahme von Medikamenten nach Rumänien ist grundsätzlich für den persönlichen Gebrauch während des Aufenthalts erlaubt. Sie unterliegt jedoch bestimmten Vorschriften, die insbesondere den Missbrauch und die Einfuhr verbotener Substanzen verhindern sollen.

Medikamente dürfen nur in einer angemessenen Menge mitgeführt werden, die dem individuellen Bedarf für die Dauer der Reise entspricht.

Für verschreibungspflichtige Arzneimittel, insbesondere bei chronischen Erkrankungen, sollten Reisende folgende Unterlagen mitführen:
• eine Kopie des ärztlichen Rezepts und
• zusätzlich ein ärztliches Attest, aus dem die medizinische Notwendigkeit hervorgeht.

Das Attest sollte den generischen Namen des Wirkstoffs enthalten. Zudem wird empfohlen, eine Übersetzung ins Englische oder Rumänische mitzuführen, um etwaige Kontrollen zu erleichtern, sowie die Medikamente in der Originalverpackung aufzubewahren.

Für bestimmte Arzneimittelgruppen – insbesondere Betäubungsmittel oder in Rumänien eingeschränkt bzw. verbotene Wirkstoffe – können zusätzliche Anforderungen gelten. In solchen Fällen kann eine vorherige Genehmigung durch die rumänische Arzneimittelbehörde erforderlich sein. Ohne entsprechende Nachweise oder Genehmigungen kann die Einfuhr verweigert und das Medikament beschlagnahmt werden.

Bei Nichtbeachtung können erhebliche strafrechtliche Konsequenzen drohen.

Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einfuhrbestimmungen.

Gesundheit

Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Die e-card der österreichischen Sozialversicherungsträger gilt auch für den EU/ EWR-Raum und die Schweiz. Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport sollte dennoch in Betracht gezogen werden. Dies gilt auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.

Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird empfohlen. Wer auf bestimmte Medikamente angewiesen ist, sollte einen ausreichenden Vorrat und einen Nachweis über die ärztliche Verschreibung mitnehmen, auf der Homepage des Sozialministeriums finden Sie nähere Informationen zur Mitnahme von Medikamenten ins Ausland.

Es wird empfohlen, rechtzeitig vor Reisebeginn den Hausarzt oder eine andere geeignete Einrichtung zu kontaktieren, um sich über eventuell erforderliche Reiseimpfungen zu erkundigen.

Krankenhäuser entsprechen grundsätzlich nicht dem österreichischen Standard.

Infrastruktur

Eine Straßenbenützungsgebühr („Rovinieta“) – ähnlich der Österreichischen Maut („Vignette“) - ist für alle Fahrzeugtypen verpflichtend. Die rumänische Rovinieta kann bei Tankstellen oder online (z.B. roviniete.ro; evignette.ro; cnadnr.ro oder rovinietadigitala.ro) erworben werden.

Bei Diebstahl oder Verlust des Führerscheines ist eine Verlustanzeige bei den örtlichen Behörden durchzuführen. Fahrzeuge mit sichtbarem Karosserieschaden dürfen das Land nur mit polizeilicher Schadensbestätigung wieder verlassen, daher sind bestehende Schäden bei der Einreise unbedingt zu deklarieren.

Die Pannenhilfe des ACR (Automobil Club Roman) ist unter 0212222222 erreichbar, außerhalb Bukarests zeigen gelbe Straßenschilder die Rufnummern des nächsten Stützpunktes an. Pannenhilfe ist gebührenpflichtig.

Mehr Informationen zur Straßenverkehrsordnung finden Sie in der Länderdatenbank des ÖAMTC oder ARBÖ.

Umwelt

Rumänien liegt in einer seismisch aktiven Zone, es kann jederzeit zu Erdbeben kommen.Weitere Informationen dazu unter Geophere Austria/ZAMG (LINK:Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik — ZAMG; Nationales US-Geologieinstitut (LINK:Earthquake Hazards Program | U.S. Geological Survey (usgs.gov)), dem rumänischen nationalen Forschungs- und Entwicklungsinstitut für Erdphysik (LINK: INCDFP - Institutul Naţional de Cercetare - Dezvoltare pentru Fizica Pământului (infp.ro)) und dem Zivilschutz Österreich (Erdbeben – Zivilschutzverband Österreich).

Besondere Bestimmungen

Das Schutzalter für sexuelle Handlungen kann gegenüber den in Österreich geltenden Bestimmungen um einige Jahre höher sein oder sogar über dem Erwachsenenalter von 18 Jahren liegen. Es können jedoch auch (beispielsweise in einzelnen Provinzen oder Regionen) unterschiedliche Bestimmungen zur Anwendung kommen. 

Das Fotografieren von militärischen Anlagen und Anlagen von strategischer Bedeutung ist verboten.

Nach einem Verkehrsunfall ist unbedingt die Polizei zu verständigen. Bis zu deren Eintreffen sollen die involvierten Fahrzeuge nicht bewegt werden. Die Polizei ist ermächtigt, Strafen sofort zu kassieren.

In Rumänien gilt für alle Fahrzeuglenkerinnen und -lenker eine Promillegrenze von 0,0 (Nulltoleranz). Die Behörden verfolgen Verstöße gegen das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss konsequent und streng.

Bereits geringe Verstöße können mit Geldstrafen ab ca. EUR 365 geahndet werden.

Wird beim Fahren auf öffentlichen Straßen ein Blutalkoholwert von über 0,80 g/l festgestellt, handelt es sich um eine Straftat. Diese wird mit einer Freiheitsstrafe von 1 bis zu 5 Jahren sowie dem Entzug bestimmter Rechte (z. B. Führerschein) geahndet.

Auch das Fahren ohne gültigen Führerschein stellt eine Straftat dar:
• Beim Lenken eines Kraftfahrzeugs droht eine Freiheitsstrafe von 1 bis zu 5 Jahren.
• Wird ein Fahrzeug geführt, für das die vorhandene Fahrerlaubnis nicht gültig ist (falsche Führerscheinklasse), droht eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 3 Jahren oder eine Geldstrafe.

Für die Einfuhr von Schusswaffen aus Österreich nach Rumänien ist in der Regel auch dann eine Genehmigung des Ziellandes erforderlich, wenn ein Europäischer Feuerwaffenpass vorliegt und die Waffe darin eingetragen ist.

Das rumänische Waffengesetz enthält sehr strenge Bestimmungen und unterscheidet klar zwischen verschiedenen Formen des Umgangs mit Waffen, etwa dem Tragen bzw. Zurschaustellen im öffentlichen Raum, der Lagerung, dem Transport und der Benutzung. Aufgrund der komplexen Rechtslage wird ausdrücklich empfohlen, sich vor der Einfuhr eingehend mit den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen in Rumänien vertraut zu machen.

Link zum rum. Waffengesetz: https://legislatie.just.ro/Public/DetaliiDocumentAfis/248416.

Disclaimer

  • Beachten Sie die allgemeinen Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge des Bundes.
  • Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen und verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
  • Informieren Sie sich rechtzeitig bei der Vertretungsbehörde Ihres Reiselandes über besondere rechtliche Bestimmungen.
  • Befolgen Sie strikt die Anweisungen des Sicherheitspersonals.
  • Es wird empfohlen, eine Kopie des Passes/Personalausweises (Ausdruck oder Mobiltelefon) mit sich zuführen oder eine digitale Kopie in der App „ID Austria“ zu hinterlegen, da die lokale Polizei bei Verlust- oder Diebstahlsanzeigen oft die Pass-/Personalausweisnummer verlangt.

 

Bitte beachten Sie, dass das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Reiseinformationen übernimmt. Für allenfalls eintretende Schäden kann keine Haftung übernommen werden.



Stand: 09.05.2026 (Unverändert gültig seit: 21.04.2026) Quelle: www.bmeia.gv.at

Botschaft

Dumbrava Rosie 7
RO-020461 Bukarest

Tel: +40 21 201 56 12

Haftungsausschluss: Busunternehmen & Reisebüro Seiner weist darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Reiseinformationen übernimmt. Für allenfalls eintretende Schäden kann keine Haftung übernommen werden. Quellinformationen: Teilweise www.bmeia.gv.at und www.bmf.gv.at
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