Die Republik Slowenien ist ein Staat in Zentraleuropa und grenzt an Italien, Österreich, Ungarn, Kroatien und die Adria. Ljubljana / Laibach als größte, zentral gelegene Stadt ist zugleich die Hauptstadt. Als eines von 10 Beitrittsländern wurde Slowenien im Jahr 2004 ein Mitgliedsstaat der EU (Europäischen Union). Der slowenische Tolar wurde 2007 durch die Einführung des Euro abgelöst. Slowenien ist unter anderem Mitglied bei der UN (Vereinte Nationen), der OSZE (Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa), der WHO (Weltgesundheitsorganisation), der WTO (Welthandelsorganisation), der NATO (nordatlantische Verteidigungsorganisation) und der CEFTA (Zentraleuropäische Freihandelszone).
Sehr unterschiedliche Landschaftsformen sind im Kleinstaat Slowenien zu finden. Hochgebirgszüge im Nordwesten, Mittelgebirgen und Hügelland im Nordosten, Ebenen und Hügel im südsteirischen Übermur-Gebiet (slowen. Prekmurje) nordöstlich der Mur, die große Murinsel Medimurje im Mündungsgebiet Drau-Mur (ein Großteil davon liegt schon auf kroatischem Staatsgebiet). Hinter der ungarischen Grenze gehen die Flachlandschaften in die Pannonische Tiefebene über. In der Landesmitte und im Süden Richtung Adria sind ausgedehnte, typische Karst-Flächen zu finden. Mehr als die Hälfte von Sloweniens Fläche ist mit Wald bedeckt. Den tiefsten Punkt des Landes befindet sich an der Slowenischen Riviera im äußersten Südwesten mit einer ca. 46 km langen Küste.
Die Hauptstadt Ljubljana (Laibach) ist auch bekannt als das Herz Sloweniens. Übersetzt heißt ljubljen geliebt und ljubljena die Geliebte. Liebenswert ist Ljublana allemal. Die Burg viele historische Gebäude, Museen, Galerien zeugen von der vielfältigen Vergangenheit. Märkte, Parks, liebevolle alte Straßen und Gassen, Restaurants, Straßencafés und Bars laden zum Bummeln und genießen ein.
Slowenien führt ab Samstag, den 21.10.2023, temporäre Grenzkontrollen zu Kroatien und Ungarn durch.
Aktuelle Informationen über die Situation auf den slowenischen Straßen finden Sie auf der Homepage des slowenischen Verkehrsclubs https://promet.si/en und der Homepage des slowenischen Amtes für Katastrophenschutz und Katastrophenhilfe https://www.sos112.si/.
Grenzübergänge:
Kroatien ist seit 1. Januar 2023 Mitglied des Schengen-Raums. Grenzkontrollen entfallen somit grundsätzlich an allen Landesgrenzübergängen zwischen Slowenien und Kroatien für den internationalen Grenzverkehr. Das Überschreiten der Grenze ist jedoch weiterhin nur mit gültigen Reisedokumenten gestattet. Nähere Informationen dazu finden sich auf der Website der slowenischen Polizei.
Guter Sicherheitsstandard (Sicherheitsstufe 1)
Grundsätzliche Vorsicht ist in touristischen Zonen und beim Abstellen von Fahrzeugen wegen Einbruchs und Diebstahls geboten.
Auslandsregistrierung
Für Urlaubsreisen und sonstige kurzfristige Aufenthalte wird eine Reiseregistrierung ausdrücklich empfohlen, damit wir Sie im Notfall erreichen können. Registrieren Sie online oder mittels App.
Es wird auch dringend empfohlen, sich über die Sicherheitslage vor Ort genau zu informieren und diese gegebenenfalls während des Aufenthaltes regelmäßig zu überprüfen.
Allgemeine Notfallnummer:112
Ambulanz: 112
Feuerwehr: 112
Polizei: 113
Touristenpolizei: 112
Zivilschutz (Administration for Civil Protection and Disaster Relief): +386 1 471 33 22
Sonstige relevante Krisennotfallnummern: Nur innerhalb von Slowenien: 080 12 00 (Polizei: Anzeige von Straftaten, anonyme Telefonleitung); +386 1 116 123 (Telefonseelsorge); 1987 (AMZS, Pannenhilfe und Abschleppdienst)
Die Mitnahme von Waren zum persönlichen Bedarf ist durch die Bestimmungen der Europäischen Union geregelt, nähere Auskünfte zum freien Warenverkehr in der EU erhalten Sie auch beim Bundesministerium für Finanzen.
Reisende unter 17 Jahren dürfen weder Alkohol noch Tabakerzeugnisse einführen.
Kunstgegenstände sowie Gegenstände, die älter als 100 Jahre sind, dürfen nur mit einer Sondergenehmigung des Kulturministeriums ausgeführt werden.
Es besteht ein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich.
Die e-card der österreichischen Sozialversicherungsträger enthält auch die im EU/ EWR-Raum und der Schweiz gültige europäische Krankenversicherungskarte (EKVK).
Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird dringend empfohlen. Wer auf bestimmte Medikamente angewiesen ist, sollte einen ausreichenden Vorrat und einen Nachweis über die ärztliche Verschreibung mitnehmen, auf der Homepage des Sozialministeriums finden Sie nähere Informationen zur Mitnahme von Medikamenten ins Ausland.
Es wird empfohlen, rechtzeitig vor Reisebeginn den Hausarzt oder eine andere geeignete Einrichtung zu kontaktieren, ausführliche Informationen zu gängigen Infektionskrankheiten auf Reisen erhalten Sie beim Öffentlichen Gesundheitsportal Österreichs bzw. bei den tropenmedizinischen Instituten.
Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport sollte in Betracht gezogen werden. Dies gilt vor allem auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.
Elektronische Maut in Slowenien seit 01.01.2022
Seit 01.01.2022 gilt in Slowenien die elektronische Maut für die Benützung der Autobahnen und Schnellstraßen. Klebevignetten werden nicht mehr ausgestellt.
Nähere Informationen bei der slowenischen Autobahngesellschaft DARS.
Informationen zum Kauf erhalten Sie auch bei den österreichischen Automobilclubs ÖAMTC und ARBÖ.
Speziell in den Ferienzeiten kann es - aufgrund verstärkten Reiseverkehrs - an den Grenzen bei der Ein- und Ausreise zu Staubildung und längeren Wartezeiten kommen.
Die Mitnahme der grünen Versicherungskarte wird empfohlen. Es gelten 0,5 Promille, für Berufskraftfahrer 0,0 Promille. Das Abblendlicht muss auch am Tag eingeschaltet werden. Vom 15. November bis zum 15. März besteht Winterreifenpflicht für PKW. Winterreifen (Mindestprofiltiefe: 3 mm) müssen an allen Rädern montiert werden. Es können auch Ganzjahresreifen mit einer Mindestprofiltiefe von 3 mm verwendet werden. Alternativ dürfen Schneeketten auf Sommerreifen (3 mm Profiltiefe) an allen Rädern aufgezogen werden. Mit Schneeketten darf max. 50 km/h gefahren werden. Die Verwendung von Spikereifen ist verboten.
Geldstrafen sollten sofort bezahlt werden, da ansonsten nach slow. Recht Dokumente einbehalten werden können. Das Auto darf während einer Amtshandlung ohne Genehmigung nicht verlassen werden. Bei jedem Zurücksetzen des Fahrzeugs muss die Warnblinkanlage eingeschaltet sein. Notruf: 112
Mehr Informationen zur Straßenverkehrsordnung finden Sie in der Länderdatenbank des ÖAMTC und des ARBÖ.Klima:
Gemäßigtes kontinentales Klima mit warmen Sommern und kalten Wintern.
Das Schutzalter für sexuelle Handlungen kann gegenüber den in Österreich geltenden Bestimmungen um einige Jahre höher sein oder sogar über dem Erwachsenenalter von 18 Jahren liegen. Es können jedoch auch (beispielsweise in einzelnen Provinzen oder Regionen) unterschiedliche Bestimmungen zur Anwendung kommen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei der Vertretungsbehörde dieses Landes.
Haftungsausschluss: Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten weist darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Reiseinformationen übernimmt. Für allenfalls eintretende Schäden kann keine Haftung übernommen werden.
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Tel: +386 1 479 07 00
Das Busunternehmen und Reisebüro SEINER aus Kärnten organisiert Tagesfahrten, Musikreisen, Kurzreisen, Badeurlaube und Wellnessreisen. Zustiege zu allen Busreisen sind in ganz Kärnten.
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