Die Bundesrepublik Deutschland besteht aus 16 Ländern und ist ein Bundesstaat in Mitteleuropa. Es hat in Europa sowohl geografisch als auch politisch einen zentralen Platz. Die Bundeshauptstadt ist Berlin. Als eines der Gründungsmitglieder der Europäischen Union (EU) ist die Bundesrepublik Deutschland einer der bevölkerungsreichsten Staaten mit über 80 Millionen Einwohnern. Deutschland ist unter anderem noch Mitglied bei den Vereinigten Nationen (United Nations Organization, UNO), der NATO / Nordatlantikpakt (North Atlantic Treaty Organization), OSZE (Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa), OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) und der G8 (einer Gruppe von acht großen Industrienationen). Das Land ist die drittgrößte Volkswirtschaft der Welt, gemessen am Bruttoinlandsprodukt.
Als Reisedestination ist es rundherum vielseitig: Fachwerkstädtchen, Kunst und Kultur, facettenreiche Großstädte, schäumendes Bier, Nordseestrände, Märchenschlösser und vieles mehr. Die Fesseln seiner Vergangenheit hat das Land abgeschüttelt und bietet heute eine Mannigfaltigkeit, angefangen von Bilderbuchlandschaften bis zu moderner und zukunftsweisender Architektur.
Die Weltstadt Berlin als Hauptstadt verbreitet ihre eigene Atmosphäre. Der Reichtum an Sehenswürdigkeiten spiegelt die Aufbruchsstimmung, den Zeitgeist und natürlich die große Geschichte des 20. Jahrhunderts dar. Als lebenslustig und schick wird ihr der Ruf zuteil. Die Universitätsstädte wie Heidelberg oder Freiburg strahlen für den Gast eher Ruhe aus. Jede Großstadt und jedes Dorf zeigen Ihren eigenen, einzigartigen Charme und sind allemal sehenswert.
Die Sicherheitslage kann sich jederzeit verändern und entwickeln. Daher empfehlen wir Ihnen:
Guter Sicherheitsstandard (Sicherheitsstufe 1)
Allgemeine Notfallnummer: 112
(zusätzlicher) Polizei-Notruf: 110
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe einen Bürgerservice (wochentags von 09:00 bis 15 Uhr): 0228 99 550-3670
ärztlichen Bereitschaftsnotdienstes für dringende, aber nicht lebensbedrohliche Situationen: 116 117
Übersicht über alle Notfallnummern
Die Mitnahme von Waren zum persönlichen Bedarf ist durch die Bestimmungen der Europäischen Union geregelt, nähere Auskünfte zum freien Warenverkehr in der EU erhalten Sie beim Bundesministerium für Finanzen.
Es besteht ein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Die e-card der österreichischen Sozialversicherungsträger gilt auch für den EU/ EWR-Raum und die Schweiz. Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport sollte dennoch in Betracht gezogen werden. Dies gilt auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.
Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird empfohlen. Wer auf bestimmte Medikamente angewiesen ist, sollte einen ausreichenden Vorrat und einen Nachweis über die ärztliche Verschreibung mitnehmen, auf der Homepage des Sozialministeriums finden Sie nähere Informationen zur Mitnahme von Medikamenten ins Ausland.
Es wird empfohlen, rechtzeitig vor Reisebeginn den Hausarzt oder eine andere geeignete Einrichtung zu kontaktieren, um sich über eventuell erforderliche Reiseimpfungen zu erkundigen.
Europäischer Standard im Gesundheitswesen.
Öffentliche Verkehrsverbindungen: Inlandsflugnetz, Busverbindungen, Eisenbahnen. Aktuelle Informationen über Streiks im Flugverkehr: Streikradar sowie zum Bahnverkehr: Deutsche Bahn
Die in zahlreichen Städten eingerichteten Umweltzonen dürfen nur von Fahrzeugen mit einer entsprechenden Feinstaub-Umweltplakette befahren werden, die Plakette gilt für alle Umweltzonen. Diese Regelung gilt auch für ausländische Fahrzeuge. Vergehen werden mit einem Bußgeld sowie einem Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg geahndet. Nähere Informationen beim Umweltbundesamt.
Grundsätzlich gelten 0,5 Promille. Für Fahranfänger innerhalb der Probezeit und vor Vollendung des 21. Lebensjahres gilt absolutes Alkoholverbot. Verstöße gegen dieses Verbot führen in der Regel zu einem Bußgeld und zu zwei Punkten im Verkehrszentralregister. Bei Fahranfängern in der Probezeit verlängert sich zudem die Probezeit um weitere zwei Jahre und es wird ein Aufbauseminar angeordnet.
Notrufnummern im Falle eines Unfalls:
Bei Diebstahl oder Verlust des Führerscheins, der KFZ-Zulassung oder der amtlichen KFZ-Kennzeichen ist eine Verlust- bzw. Diebstahlanzeige bei der Polizei zu erstatten, ein Beleg darüber ist mitzuführen. Das Fahren ohne Führerschein, KFZ-Zulassung oder KFZ-Kennzeichen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, in einigen Bundesländern wird von einer Ahndung abgesehen. Deutsche Behörden stellen keine Ersatzdokumente aus, Bestätigungen einer österreichischen Vertretungsbehörde werden nicht anerkannt.
Zum Lenken eines Kraftfahrzeuges wird die Mitnahme der Versicherungskarte empfohlen.
Mehr Informationen zur Straßenverkehrsordnung finden Sie in der Länderdatenbank des ÖAMTC und des ARBÖ.
Atlantisches bis kontinentales Klima, zwischen den Jahreszeiten keine großen Temperaturschwankungen.
Das Schutzalter für sexuelle Handlungen kann gegenüber den in Österreich geltenden Bestimmungen um einige Jahre höher sein oder sogar über dem Erwachsenenalter von 18 Jahren liegen. Es können jedoch auch (beispielsweise in einzelnen Provinzen oder Regionen) unterschiedliche Bestimmungen zur Anwendung kommen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei der Vertretungsbehörde dieses Landes.
Bitte beachten Sie, dass das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Reiseinformationen übernimmt. Für allenfalls eintretende Schäden kann keine Haftung übernommen werden.
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Das Busunternehmen und Reisebüro SEINER aus Kärnten organisiert Tagesfahrten, Musikreisen, Kurzreisen, Badeurlaube und Wellnessreisen. Zustiege zu allen Busreisen sind in ganz Kärnten.
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