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Montenegro

 

  • Hauptstadt: Podgorica
  • Int. Kennzeichen: ME
  • Sprache: Montenegrinisch, Serbisch, Albanisch, Bosnisch, Kroatisch
  • Fremdsprachen: Englisch, Deutsch
  • Währung: Euro
  • Elektrischer Strom: 220 Volt/50 Hertz

Allgemeine Information

Die Republik Montenegro ist ein Balkanstaat und liegt in Südosteuropa. Mit 13.812 km² und rund 620.000 Einwohnern gehört es zu den kleineren Ländern Europas. Podgorica als größte Stadt und kulturelles Zentrum im Land ist zugleich die Hauptstadt. Unabhängig wurde Montenegro, nachdem es fast 90 Jahre dem ehemaligen Staat Jugoslawien gehörte, im Jahr 2006. Es grenzt an Albanien, Kosovo, Serbien, Bosnien und Herzegowina und Kroatien.

Montenegro ist unter anderem Mitglied bei der UN (Vereinte Nationen), der WTO (Welthandelsorganisation), der OSZE (Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa), der NATO (nordatlantische Verteidigungsorganisation) und Beitrittskandidat der EU (Europäische Union). Als Währung wird der Euro verwendet.

Zerklüftete Gebirge, klare Seen, mittelalterliche Dörfer, herrliche Strände, blaues Wasser, Kirchen und Festungsstädte, tiefe Schluchten, unberührte Wälder, in denen teilweile noch Bären und Wölfe leben, Einträge in der Liste des UNESCO Weltnaturerbes und vieles mehr. Montenegro bietet eine unglaubliche Vielfalt auf kleinstem Gebiet, das touristisch noch nicht überlaufen ist.

Podgorica ist nicht nur die Hauptstadt von Montenegro, hier gibt sich auch alt und neu die Hand. Von türkischen Burgen angefangen über Gebäude aus verschiedenen Jahrhunderten wie z. B. das Schloss des Königs Nikola Njegoš bis zur Millennium Brücke über den Fluss Morača. Zahlreiche Museen, Denkmäler, Parkanlagen, gemütliche Restaurants und große Einkaufszentren runden das Gesamtbild ab.

Aktuelle Reiseangebote

Leider haben wir derzeit kein Angebot für das Reiseland: Montenegro Bitte wählen Sie eines der folgenden Reiseländer: Deutschland, Frankreich, Italien, Kroatien, Monaco, Österreich, Slowenien

Reiseinformationen

Aktuelle Hinweise

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Auslandsservice

Damit wir Sie im Notfall erreichen können, wird eine kostenlose Reiseregistrierung für Österreicher/innen empfohlen

Sicherheit & Kriminalität

Guter Sicherheitsstandard (Sicherheitsstufe 1)

Es wird empfohlen, soziale Distanz zu wahren, Menschenansammlungen zu meiden und die Anweisungen der Behörden zu befolgen.

Auslandsregistrierung
Für Urlaubsreisen und sonstige kurzfristige Aufenthalte wird eine Reiseregistrierung beim Außenministerium online oder mittels App ausdrücklich empfohlen.

Es wird dringend empfohlen, sich über die Sicherheitslage vor Ort genauestens zu informieren und diese gegebenenfalls während des Aufenthaltes regelmäßig zu prüfen.

Allgemeine Notrufnummern vor Ort

Die lokalen Behörden sind im Notfall unter der Nummer 112 zu erreichen.

Polizei 24/7:  122

Feuerwehr: 123

Rettung: 124

Seenotrettung: 129

Auto-Moto (Pannenhilfe/Abschleppdienst): 19807

Einreise & Ausreise

Bitte überprüfen Sie rechtzeitig VOR Reiseantritt, ob

  • o   Ihr Reisedokument noch gültig ist
  • o   die Gültigkeitsdauer Ihres Reisedokumentes den Einreisekriterien Montenegros entspricht
  • Visumpflicht: Nein (legale Aufenthaltsdauer in ME max. 3 Monate mit Reisepass, legale Aufenthaltsdauer in ME max. 1 Monat mit Personalausweis)
  • Reisedokumente: Reisepass; Personalausweis
  • Passgültigkeit: noch mindestens 3 Monate bei der Ausreise
  • Cremefarbiger Notpass: Wird akzeptiert- Gültigkeit bei Ausreise noch mindestens 3 Monate
  • Minderjährige: Für Minderjährige (bis 18 Jahre), die ohne Begleitung des gesetzlichen Vertreters verreisen, wird – zusätzlich zum eigenen Reisepass – empfohlen, auch eine Einverständniserklärung zur Reise mitzugeben. Dieser Vollmacht sollte eine Kopie der Geburtsurkunde des Minderjährigen sowie eine Kopie des Reisepasses des gesetzlichen Vertreters angeschlossen sein. Bei unterschiedlichen Nachnamen empfiehlt sich auch die Mitnahme der Heiratsurkunde der Eltern. Muster für eine Einverständniserklärung finden Sie auf der Seite des ÖAMTC und des ARBÖ.  
  • Sonstiges: 
  • Ausländer/ausländische Urlaubsreisende unterliegen in Montenegro der Meldepflicht. Bei Nächtigungen in Hotels, auf Campingplätzen oder in privaten Unterkünften ist der Eigentümer/der Gastgeber verpflichtet, den Aufenthalt der Touristen/Gäste innerhalb von 12 Stunden nach Ankunft den Behörden zu melden.
  • Ausländer, die sich zu touristischen Zwecken in Montenegro aufhalten, aber nicht die Dienste von Beherbergungsunternehmen in Anspruch nehmen, sind verpflichtet, ihren Aufenthalt innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft der örtlichen Tourismusorganisation/der örtlichen Polizei zu melden. Wer sich in Montenegro in mehr als einer Gemeinde aufhält, muss sich in jeder Gemeinde, in der er/sie länger als 24 Stunden bleibt, anmelden. Diese Anmeldung unterliegt der Kontrolle. Ausländer sollten sich jederzeit mit ihrem Reisepass ausweisen können.
  • Von der Verwendung gestohlener oder verlorener und wieder aufgefundener Reisedokumente wird abgeraten, auch wenn die entsprechende Anzeige bei der zuständigen Behörde bereits widerrufen wurde, da Probleme an der Grenze bis hin zur Einreiseverweigerung nicht ausgeschlossen werden können.

 

 

Einfuhr & Ausfuhr

 Die Einfuhr und Ausfuhr von Landeswährung und Fremdwährung ist bis zu einem Gesamtgegenwert von 10.000 EUR ohne Deklaration erlaubt.

Zollfrei eingeführt werden dürfen grundsätzlich Waren für den persönlichen Gebrauch, auch Reiseproviant. Darüber hinausgehende Waren sind zu deklarieren. 

Verbindliche Auskünfte zu den in Montenegro geltenden Einfuhrbestimmungen erhalten Sie von der Botschaft Montenegros in Österreich.
HIER finden Sie die entsprechenden Bestimmungen des montenegrinischen Zollamts.

Das Portal Montenegro for Travellers bietet einen Überblick über die montenegrinischen Einfuhrbestimmungen.

Ein- und Durchfuhr von Heimtieren

Heimtiere im Sinne der geltenden montenegrinischen Regelungen sind Hunde und Katzen älter als 3 Monate.

Der nicht-kommerzielle Transport von maximal 5 Heimtieren in Begleitung ihres Besitzers oder einer bevollmächtigten Person nach/durch Montenegro ist gestattet, wenn nachstehende Voraussetzungen für jedes Tier gegeben sind:

  • Kennzeichnung/Identifizierung durch einen Mikrochip
  • Vorliegen eines Heimtierausweises
  • Nachweis einer gültiger Tollwutimpfung
    • Alter des Tieres bei 1. Impfung: mehr als 12 Wochen
    • Zeitspanne zwischen 1. Impfung und Einreise: mindestens 21 Tage
  • Vorliegen eines amtstierärztlichen Gesundheitszeugnisses in Englisch und/oder in der Landessprache (Gültigkeitsdauer Gesundheitszeugnis: 10 Tage ab Ausstellung)
  • Nachweis einer 1-5 Tage vor Einreise nach Montenegro erfolgten Bandwurm-Behandlung

Die entsprechenden Formulare können hier heruntergeladen werden:

Einfuhr von Heimtieren nach MNE

Einfuhr von Heimtieren in die EU

Ausführliche Informationen zur (Wieder)Einreise von Heimtieren aus Drittstaaten nach Österreich finden Sie HIER.

Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einfuhrbestimmungen.

 

Gesundheit & Impfungen

In Montenegro ist die Impfquote der Vorschulkinder gegen MMR (Masern – Mumps – Röteln) gefährlich niedrig. Mitte Februar 2023 warnte die Leiterin des WHO-Büros Montenegro vor einem möglichen Auftreten der Masern-Erkrankung im Land.

Der Standard der öffentlichen Krankenhäuser in Montenegro entspricht vor allem „in der Provinz“ nicht dem europäischen Standard.

Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird dringend empfohlen. Wer auf bestimmte Medikamente angewiesen ist, sollte einen ausreichenden Vorrat und einen Nachweis über die ärztliche Verschreibung mitnehmen, auf der Homepage des Sozialministeriums finden Sie nähere Informationen zur Mitnahme von Medikamenten ins Ausland.

Es wird empfohlen, rechtzeitig vor Reisebeginn den Hausarzt oder eine andere geeignete Einrichtung zu kontaktieren, ausführliche Informationen zu gängigen Infektionskrankheiten auf Reisen erhalten Sie beim Öffentlichen Gesundheitsportal Österreichs bzw. bei den tropenmedizinischen Instituten.

Die Europäische Krankenversicherungskarte (auf der Rückseite der e-card) ist in Montenegro gültig. Es ist unbedingt sicherzustellen, dass der Versicherungsschutz für die gesamte Dauer der Urlaubsreise aufrecht ist. VOR Inanspruchnahme einer kostenfreien medizinischen Leistung bei einem Arzt oder in einem öffentlichen Krankenhaus ist die Europäische Krankenversicherungskarte der montenegrinischen Krankenkasse FZOCG Fond za zdravstveno osiguranje Crne Gore (fzocg.me) zur Überprüfung des Versicherungsschutzes vorzulegen. Die FZOCG hat in jeder größeren Stadt Niederlassungen – siehe Punkt Područne jedinice auf der FZOCG Webseite.

Nach erfolgter Prüfung stellt die FZOCG ein Formular mit dem Verweis auf die „Konvencija Austrije“ aus. Dieses Formular muss beim Arzt / im Spital vorgelegt werden.

Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall bzw. zur Deckung eines allfälligen Krankenrücktransportes wird angeraten.

 

Verkehr & Klima

Die grüne Versicherungskarte ist bei der Einreise nach Montenegro vorzuweisen. Die Länderkennung MNE muss auf der Karte explizit angeführt sein. Bei Nicht-Vorlage der grünen Versicherungskarte muss  vor dem Grenzübertritt nach ME  eine KFZ-Haftpflichtversicherung für die Dauer des geplanten Aufenthalts abgeschlossen werden.

Bei Verlust des österreichischen Führerscheins ist österreichischen Staatsbürgern während des Aufenthaltes in Montenegro das Lenken eines Kraftfahrzeugs mit einer Verlustbestätigung der lokalen Polizei gestattet. Mit der Verlustbestätigung eines EU- oder Nachbarlandes ist das Lenken eines Kraftfahrzeugs auch im Transit gestattet. Beim Verlust einer oder beider österreichischen Kennzeichentafeln darf mit der Verlustbescheinigung eingereist oder transitiert werden. Beim Verlust des Zulassungsscheins ist auf die gleiche Art und Weise vorzugehen. Die Verlustbestätigung dient zum Lenken des Kraftfahrzeugs oder als Eigentumsnachweis des Kraftfahrzeuges und ist der Polizei anstelle der fehlenden Bescheinigungen oder Kennzeichentafeln vorzuweisen.

Alkoholgrenze: 0,3 Promille. 

Bei Unfällen mit Sach- und/oder Personenschaden ist mit einer Einvernahme durch die zuständigen Polizeiorgane zu rechnen; im Rahmen diese Amtshandlung kann es zu (vorübergehenden) Anhaltungen kommen.

WICHTIGE HINWEISE: Das Straßennetz in Montenegro ist überaltert, überbelastet und schlecht unterhalten (Schlaglöcher, fehlende Straßenbankette). Dazu kommt, dass der beim Straßenbau verwendet Asphalt eine andere (minderwertige) Zusammensetzung hat, als der in Europa übliche: in den heißen Monaten kommt es zum Austritt von Öl und kleinsten Steinen, was zu einem permanenten feinen Ölfilm auf den Straßen führt. Bei Nieselregen/leichtem Niederschlag verbinden sich Öl und Wasser zu einem höchst rutschigen Straßenbelag – (Selbst)Unfälle durch das Wegrutschen des KFZs sind die Folge. Zu beachten ist auch, dass Verkehrsregeln grundsätzlich eher nicht eingehalten werden. So ist es durchaus üblich, dass gegen die Einbahn gefahren wird – mit weit überhöhter Geschwindigkeit!

Maut- bzw. gebührenpflichtig sind

o   der Sozina-Tunnel (Strecke Podgorica – Bar)

o   die Autobahn Podgorica – Kolačin)

o   die Autofähre Kamenari-Lepetani in der Bucht von Kotor (Strecke Tivat – Herceg Novi)

Notrufnummern:

NOTFÄLLE                   112                                                    

POLIZEI (24/7)            122

FEUERWEHR                123     

RETTUNG                    124

SEENOTRETTUNG       129

Der Montenegrinische Autofahrerklub AMSCG bietet Pannenhilfe und Abschleppdienst innerhalb Montenegros an.

Erreichbarkeit Informationszentrum und Pannendienst (24/7, Sprachen: ME + EN)

o   19807 (Kurzwahl innerhalb Montenegros)

o   +382 20 234 999

o   +382 63 29 987

Webseite (nur auf Montenegrinisch): 

Auto Moto Savez Crne Gore – Stanje i pomoć na putevima u Crnoj Gori (amscg.org)

Mehr Informationen zur Straßenverkehrsordnung finden Sie in der Länderdatenbank des ÖAMTC und des ARBÖ.

Klima:

Mediterranes Klima an der Küste mit durchschnittlich wärmeren Temperaturen und Mittelmeervegetation. Im gebirgigen Norden kontinentales Klima mit ausgiebigen Schneefällen im Winter. In den heißen Sommermonaten (Juni bis September) kommt es im ganzen Land immer wieder zu Waldbränden.

Besondere Bestimmungen

Die gesellschaftliche Akzeptanz von Homosexualität ist gering.
Das Schutzalter für sexuelle Handlungen kann gegenüber den in Österreich geltenden Bestimmungen um einige Jahre höher sein oder sogar über dem Erwachsenenalter von 18 Jahren liegen. Es können jedoch auch (beispielsweise in einzelnen Provinzen oder Regionen) unterschiedliche Bestimmungen zur Anwendung kommen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei der Vertretungsbehörde dieses Landes.

Haftungsausschluss: Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten weist darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Reiseinformationen übernimmt. Für allenfalls eintretende Schäden kann keine Haftung übernommen werden.

 



Stand: 26.04.2024 (Unverändert gültig seit: 06.03.2024) Quelle: www.bmeia.gv.at

Botschaft

Ulica Svetlane Kane Radevic br 3
MNE-81000 Podgorica

Tel: +382 20 201135

Haftungsausschluss: Busunternehmen & Reisebüro Seiner weist darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Reiseinformationen übernimmt. Für allenfalls eintretende Schäden kann keine Haftung übernommen werden. Quellinformationen: Teilweise www.bmeia.gv.at und www.bmf.gv.at
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