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Tschechische Republik

 

  • Hauptstadt: Prag
  • Int. Kennzeichen: CZ
  • Sprache: Tschechisch
  • Fremdsprachen: Deutsch, Englisch Russisch
  • Währung: Tschechische Krone (CZK) = 100 Heller
  • Elektrischer Strom: 230 Volt/50 Hertz, Schukostecker tschechischen Formats

Allgemeine Information

Tschechien ist eine Republik in Mitteleuropa mit einer Fläche von ca. 78.000 km² und über 10 Millionen Einwohnern, das an Deutschland, Polen, Slowakei und Österreich grenzt. Die Hauptstadt ist Prag. Die beiden historischen Landesteile Böhmen im Westen und Mähren im Osten unterteilen das Land. Die Grenzen zu fast allen Nachbarländern, besonders in der Region Böhmen, werden von Gebirgsstreifen gebildet. Tschechien ist Mitglied bei der NATO (nordatlantische Verteidigungsorganisation) und seit 2004 bei der EU (Europäische Union).

Der Böhmerwald, das Riesengebirge, das Naturschutzgebiet um Třeboňsko mit hunderten kleineren und größeren Teichen, das fruchtbare Südmähren, Hügellandschaften, unberührte Plätze in der Natur, Kulturdenkmäler, Nationalparks und Naturschutzgebiete, Burgen und Schlösser wie aus dem Märchen, mittelalterliche Städte, Städte die zu UNESCO-Weltkulturerbestädten benannt wurden und nicht zu vergessen die Kunst des Bierbrauens, das alles und vieles mehr macht den Zauber von Tschechien aus.

Prag, die Hauptstadt der Tschechischen Republik ist nicht nur eine moderne Metropole sondern auch ein historisches Freilichtmuseum mit architektonischen Meisterwerken. Die Denkmäler im Zentrum zählen zum Weltkulturerbe der UNESCO. Warum Prag „die Goldene Stadt“ der hundert Türme genannt wird, ist nicht genau nachvollziehbar. Die wahrscheinlichste Erklärung dafür ist, dass die Türme bei Sonneneinstrahlung in Goldtönen schimmern.

Die Prager Altstadt, der Marktplatz, eine Moldauschifffahrt mit herrlichen Blick auf die schönsten Sehenswürdigkeiten, märchenhafte Gebäude und Türme in verschiedenen Stilen, die Astronomische Uhr, Cafe´s, Lokale und Restaurants für die Gaumenfreuden, kulturelle Angebote, Museen – Prag zählt nicht umsonst zu einer der schönsten Städte der Welt. 

Aktuelle Reiseangebote

Leider haben wir derzeit kein Angebot für das Reiseland: Tschechische Republik Bitte wählen Sie eines der folgenden Reiseländer: Deutschland, Frankreich, Italien, Kroatien, Monaco, Österreich, Slowenien

Reiseinformationen

Aktuelle Hinweise

Österreich führt derzeit Grenzkontrollen zur Tschechischen Republik durch. Diese Maßnahme erfolgt im Zusammenhang mit Entwicklungen in mehreren benachbarten Schengen-Staaten und gilt weiter bis zum 16.06.2024. Es wird mit Nachdruck dazu geraten, immer ein gültiges Reise- oder Identitätsdokument in Form eines gültigen österreichischen Reisepasses (ein abgelaufener Reisepass ist nicht ausreichend) oder eines gültigen österreichischen Personalausweises mitzuführen. Es wird besonders darauf hingewiesen, dass Hotels auch bei Vorauszahlung das Einchecken nicht ohne gültigen Reisepass oder Personalausweis erlauben. Eine Liste der offiziellen Grenzübergänge zu Österreich finden Sie unter diesem Link.

Konkrete Informationen zu den Fahrplänen des internationalen Zug- und Busverkehrs finden Sie direkt bei den Anbietern:

ÖBB
České dráhy
RegioJet
FlixBus

Auskünfte zur Flugverbindung finden Sie auf der Webseite des Flughafen Prags, Vaclav Havel Airport

Sicherheit & Kriminalität

Guter Sicherheitsstandard (Sicherheitsstufe 1)

Grundsätzlich ist der Sicherheitsstandard mit Österreich vergleichbar. Vorsicht ist in öffentlichen Verkehrsmitteln, an Bahnhöfen und im Stadtzentrum von Prag, bei Taxifahrten und beim Abstellen von Fahrzeugen geboten.
Bitte beachten Sie die aktuellen Hinweise.

Notrufnummern:
Allgemeine Notrufnummer: 112
Polizei: 158
Feuerwehr: 150
Rettung: 155
Stadtpolizei Prag: 156

Auslandsregistrierung
Für Urlaubsreisen und sonstige kurzfristige Aufenthalte wird eine Reiseregistrierung beim Außenministerium online oder mittels App ausdrücklich empfohlen.

Es wird dringend empfohlen, sich über die Sicherheitslage vor Ort genauestens zu informieren und diese gegebenenfalls während des Aufenthaltes regelmäßig zu überprüfen.

 

Einreise & Ausreise

  • Visumpflicht: Nein
  • Reisedokumente: Reisepass oder gültiger Personalausweis
  • Passgültigkeit: Für die Dauer des Aufenthalts
  • Cremefarbiger Notpass: Wird akzeptiert
  • Minderjährige: Für Minderjährige (bis 18 Jahre), die ohne Begleitung des gesetzlichen Vertreters verreisen wird – zusätzlich zum eigenen Reisepass – empfohlen, auch eine Einverständniserklärung zur Reise mitzugeben. Dieser Vollmacht sollte eine Kopie der Geburtsurkunde des Minderjährigen sowie eine Kopie des Reisepasses des gesetzlichen Vertreters angeschlossen sein. Bei unterschiedlichen Nachnamen empfiehlt sich auch die Mitnahme der Heiratsurkunde der Eltern. Muster für eine Einverständniserklärung finden Sie auf der Seite des ÖAMTC und des ARBÖ.
  • Sonstiges: Das Gebiet zwischen den Grenzkontrollstellen bei Haugsdorf/ Hate ist tschechisches Territorium, daher ist auch dort ein gültiges Reisedokument notwendig. Bei einem Aufenthalt von mehr als 30 Tagen ist eine Wohnsitzregistrierung vorgeschrieben.
    Von der Verwendung gestohlener oder verlorener und wieder aufgefundener Reisedokumente wird abgeraten, auch wenn die Anzeige bei der zuständigen Behörde bereits widerrufen wurde, da Probleme an der Grenze bis zur Einreiseverweigerung nicht ausgeschlossen werden können. 
  • Österreich führt derzeit Grenzkontrollen zur Tschechischen Republik durch. Diese Maßnahme erfolgt im Zusammenhang mit Entwicklungen in mehreren benachbarten Schengen-Staaten und gilt weiter bis zum 16.06.2024. Es wird mit Nachdruck dazu geraten, immer ein gültiges Reise- oder Identitätsdokument in Form eines gültigen österreichischen Reisepasses (ein abgelaufener Reisepass ist nicht ausreichend) oder eines gültigen österreichischen Personalausweises mitzuführen. Es wird besonders darauf hingewiesen, dass Hotels auch bei Vorauszahlung das Einchecken nicht ohne gültigen Reisepass oder Personalausweis erlauben. Eine Liste der offiziellen Grenzübergänge zu Österreich finden Sie unter diesem Link.

Einfuhr & Ausfuhr

Kredit- und Bankomatkarten werden in den meisten Geschäften, Restaurants und Hotels akzeptiert. Bargeld sollte bei Bankomaten behoben werden; von Wechselstuben wird auf Grund der hohen Provisionen abgeraten.

Für die Ausfuhr von Antiquitäten und Gegenständen mit kulturellem Wert ist eine Bescheinigung der Galerie, des Museums oder des tschechischen Kulturministeriums erforderlich.

Die Mitnahme von Waren zum persönlichen Bedarf ist durch die Bestimmungen der Europäischen Union geregelt, nähere Auskünfte zum freien Warenverkehr in der EU erhalten Sie auch beim Bundesministerium für Finanzen.

Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einfuhrbestimmungen.

Gesundheit & Impfungen

Krankenhäuser und Ärzte entsprechen nicht dem österreichischen Standard. In den Apotheken finden sich alle gängigen Medikamente.

Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird empfohlen. Wer auf bestimmte Medikamente angewiesen ist, sollte einen ausreichenden Vorrat und einen Nachweis über die ärztliche Verschreibung mitnehmen, auf der Homepage des Sozialministeriums finden Sie nähere Informationen zur Mitnahme von Medikamenten ins Ausland.

Es besteht ein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Die e-card der österreichischen Sozialversicherungsträger enthält auch die im EU/ EWR-Raum und der Schweiz gültige europäische Krankenversicherungskarte (EKVK). Die E-Card wird in den meisten größeren, staatlich geführten Krankenhäusern akzeptiert, in vielen kleineren Kliniken jedoch nicht.

Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport sollte dennoch in Betracht gezogen werden. Dies gilt vor allem auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.

 

Verkehr & Klima

Öffentliche Verkehrsverbindungen: Tschechien verfügt über ein dichtes Eisenbahnnetz und ein gut entwickeltes System des öffentlichen Busverkehrs.
Auch das öffentlichen Verkehrsnetz der Hauptstadt Prag ist gut ausgebaut: Verkehrsbetriebe der Stadt Prag.
Aus Sicherheitsgründen sollten nur lizenzierte Taxis verwendet werden.

Es gilt die 0,0-Promillegrenze! Bei jeder Verkehrskontrolle wird auch ein Alko-Test durchgeführt. Bereits bei geringem Alkoholkonsum drohen Geldstrafen und befristetes Fahrverbot oder eine Gerichtsverhandlung. Strafverfügungen werden lediglich in der Landessprache ausgestellt.
Die 0,0-Promillegrenze gilt auch für Radfahrer.

Für Pkw besteht auch tagsüber Lichtpflicht. Das Mitführen von Ersatzglühbirnen sowie Warnwesten (auch für Begleitpersonen) wird dringend empfohlen; außerhalb des Ortsgebietes ist das Mitführen von Warnwesten auch für Motorradlenker verpflichtend vorgeschrieben.
Fußgänger sind verpflichtet, außerhalb von Ortschaften bei verminderten Sichtverhältnissen reflektierendes Zubehör zu tragen.

In der Zeit von 1. November bis 31. März gilt eine generelle Winterreifenpflicht.

Beim Lenken fremder Fahrzeuge ist eine Vollmacht des Besitzers in Englisch oder Tschechisch mitzuführen.
Wenn die Prüfplakette (§ 57a-Pickerl) abgelaufen ist und das Fahrzeug sich in einem technisch ungeeigneten Zustand befindet können Zulassung und Kennzeichentafeln abgenommen werden. Ein Polizeiprotokoll – eine Diebstahl- oder Verlustanzeige – berechtigt nicht zum Lenken von Kraftfahrzeugen.

Auch für Motorfahrräder/ Mopeds unter 50 ccm Hubraum ist ein Führerschein (Kategorie A) notwendig.

Seit dem 01.01.2021 gilt in der Tschechischen Republik die E-Vignette. Folgende Gültigkeiten sind erhältlich:

  • 1 Jahr für max. CZK 2.300,- CZK (unterschiedliche Rabatte für klimafreundliche Antriebsarten)
  • 30 Tage für max. CZK 430,- CZK (unterschiedliche Rabatte für klimafreundliche Antriebsarten)
  • 10 Tage für max. CZK 270,- CZK (unterschiedliche Rabatte für klimafreundliche Antriebsarten)
  • 1 Tag für max. CZK 200,- CZK (unterschiedliche Rabatte für klimafreundliche Antriebsarten)
  • Alle Preise sowie mehrstufige Rabatte für klimafreundliche Antriebsarten, plug-in Hybriden etc. finden Sie unter diesem Link.

Fahrzeuge, die Strom oder Wasserstoff als Kraftstoff in Kombination mit einem anderen Kraftstoff verwenden, werden nicht mehr von der Zahlung der Maut befreit, auch wenn die CO2-Emissionen im kombinierten Betrieb unter 50 g/km liegen (z.B. Plug-in-Hybrid). Nur Fahrzeuge mit Null CO2-Emissionen bleiben befreit.

Erteilte Befreiungen für alle anderen Fahrzeuge enden automatisch am 29. Februar 2024. Statt dessen kann für diese Fahrzeuge ab dem 1. März 2024 vor der Benutzung einer mautpflichtigen Straße in der Tschechischen Republik eine Mautgebühr in der Form einer elektronischen Vignette zu einem ermäßigten Satz von 25 % der vollen Mautgebühr bezahlt werden.

Alle Information zur E-Vignette

Achtung! Es kommt immer wieder vor, dass Vignetten bei Einzelhändlern zu einem höheren Preis verkauft werden. Der Verkauf von Vignetten außerhalb der offiziellen Vertriebskanäle ist nicht zulässig.

Bitte beachten Sie auch, dass es in der Tschechischen Republik keine Motorradvignetten gibt, da einspurige Fahrzeuge von der Autobahnmaut befreit sind.

Der Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung (grüne Versicherungskarte) ist erforderlich. Weitere Auskunft finden Sie auf der Webseite des tschechischen Verkehrsministeriums. Informationen zur Verkehrssituation sind unter der Telefonnummer 1230 bzw. 00420-1230 abrufbar. Ausländische Reisende können in allen Notfällen unter der Rufnummer 112 Hilfe anfordern. Die Polizei ist unter der Rufnummer 158, die Rettung unter 155 erreichbar.

Geldstrafen sind sofort zu entrichten und werden ordnungsgemäß quittiert. Bei höheren Geldstrafen wird ein Verwaltungsverfahren beim zuständigen Verkehrsamt eingeleitet.

Mehr Informationen zur Straßenverkehrsordnung finden Sie in der Länderdatenbank des ÖAMTC und des ARBÖ.

Klima:

Gemäßigtes, mitteleuropäisches Klima

Besondere Bestimmungen

In militärischen Sperrzonen sowie bei einigen Sehenswürdigkeiten (z.B. Museen) besteht Fotografierverbot.

Das Schutzalter für sexuelle Handlungen kann gegenüber den in Österreich geltenden Bestimmungen um einige Jahre höher sein oder sogar über dem Erwachsenenalter von 18 Jahren liegen. Es können jedoch auch (beispielsweise in einzelnen Provinzen oder Regionen) unterschiedliche Bestimmungen zur Anwendung kommen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei der Vertretungsbehörde dieses Landes.

Haftungsausschluss: Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten weist darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Reiseinformationen übernimmt. Für allenfalls eintretende Schäden kann keine Haftung übernommen werden.



Stand: 25.04.2024 (Unverändert gültig seit: 15.04.2024) Quelle: www.bmeia.gv.at

Botschaft

Viktora Huga 10
CZ-151 15 Prag 5 - Smíchov

Tel: +420 257 09 0511

Haftungsausschluss: Busunternehmen & Reisebüro Seiner weist darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Reiseinformationen übernimmt. Für allenfalls eintretende Schäden kann keine Haftung übernommen werden. Quellinformationen: Teilweise www.bmeia.gv.at und www.bmf.gv.at
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