Tschechien ist eine Republik in Mitteleuropa mit einer Fläche von ca. 78.000 km² und über 10 Millionen Einwohnern, das an Deutschland, Polen, Slowakei und Österreich grenzt. Die Hauptstadt ist Prag. Die beiden historischen Landesteile Böhmen im Westen und Mähren im Osten unterteilen das Land. Die Grenzen zu fast allen Nachbarländern, besonders in der Region Böhmen, werden von Gebirgsstreifen gebildet. Tschechien ist Mitglied bei der NATO (nordatlantische Verteidigungsorganisation) und seit 2004 bei der EU (Europäische Union).
Der Böhmerwald, das Riesengebirge, das Naturschutzgebiet um Třeboňsko mit hunderten kleineren und größeren Teichen, das fruchtbare Südmähren, Hügellandschaften, unberührte Plätze in der Natur, Kulturdenkmäler, Nationalparks und Naturschutzgebiete, Burgen und Schlösser wie aus dem Märchen, mittelalterliche Städte, Städte die zu UNESCO-Weltkulturerbestädten benannt wurden und nicht zu vergessen die Kunst des Bierbrauens, das alles und vieles mehr macht den Zauber von Tschechien aus.
Prag, die Hauptstadt der Tschechischen Republik ist nicht nur eine moderne Metropole sondern auch ein historisches Freilichtmuseum mit architektonischen Meisterwerken. Die Denkmäler im Zentrum zählen zum Weltkulturerbe der UNESCO. Warum Prag „die Goldene Stadt“ der hundert Türme genannt wird, ist nicht genau nachvollziehbar. Die wahrscheinlichste Erklärung dafür ist, dass die Türme bei Sonneneinstrahlung in Goldtönen schimmern.
Die Prager Altstadt, der Marktplatz, eine Moldauschifffahrt mit herrlichen Blick auf die schönsten Sehenswürdigkeiten, märchenhafte Gebäude und Türme in verschiedenen Stilen, die Astronomische Uhr, Cafe´s, Lokale und Restaurants für die Gaumenfreuden, kulturelle Angebote, Museen – Prag zählt nicht umsonst zu einer der schönsten Städte der Welt.
Aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19) wird seit 19.12.2020, 00:00 Uhr, bis auf weiteres vor allen touristischen und nicht notwendigen Reisen gewarnt. Mit anhaltenden Einschränkungen im Flug- und Reiseverkehr sowie weitgehenden Einschränkungen im öffentlichen Leben ist weiterhin zu rechnen.
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Es gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 23:00 bis 05:00 Uhr.
In Innenräumen und im Freien dürfen sich nur noch maximal sechs Personen treffen.
Gaststätten sind geschlossen, Essen und nicht alkoholische Getränke dürfen zwischen 05:00 und 23:00 Uhr über Ausgabefenster verkauft werden. Hotels und Pensionen bleiben nur für Dienst- oder Geschäftsreisen geöffnet.
Geschäfte dürfen mit Auflagen weiter geöffnet bleiben, Museen, Galerien, Indoor Sportstätten sind geschlossen.
Mit 27.12.2020 wird für das ganze Land wieder die höchste Stufe im Risikosystem (PES 5) gelten, somit auch verstärkte Einschränkungen der Bewegungsfreiheit.
Es gilt dann eine nächtliche Ausgangssperre von 21:00 bis 05:00 Uhr.
In Innenräumen und im Freien dürfen sich nur noch maximal zwei Personen treffen.
Gaststätten sind geschlossen, Essen und nicht alkoholische Getränke dürfen zwischen 05:00 und 21:00 Uhr über Ausgabefenster verkauft werden. Hotels und Pensionen bleiben nur für Dienst- oder Geschäftsreisen geöffnet.
Alle Geschäfte, ausgenommen Geschäfte der Grundversorgung (Nahrungsmittel, Apotheken, Tierversorgung) sind geschlossen, ebenso Dienstleistungsbetriebe.
Die Skiareale müssen den Betrieb einstellen.
Mundnasenschutz ist in allen öffentlich zugänglichen Räumen, im öffentlichen Transport, sowie im Freien, wenn der Mindestabstand von 2m nicht eingehalten werden kann, zu tragen. Auch in Autos, wenn Personen, die nicht zum gemeinsamen Haushalt gehören, mitfahren, ist ein MNS zu tragen.
In Bezug auf Ein- und Ausreisebeschränkungen gilt für die Tschechische Republik die EU „Ampelregelung“. Die Zuordnung der Länder zu den Kategorien wird je nach epidemiologischer Entwicklung laufend angepasst.
Für die Zuordnung der Reisenden ist nicht ihre Staatsbürgerschaft, sondern der Wohnsitz (permanent oder mehr als 90 Tage) bzw. der Aufenthalt von mehr als 12 Stunden innerhalb der letzten 14 Tage maßgebend.
Grün – niedriges Risiko:
- keine Einreisebeschränkungen, kein PCR-Test, keine Quarantäne
Orange – mittleres Risiko:
- Vorlage von negativen PCR-Test für Arbeitsplatz bzw. Bildungseinrichtung
Rot – hohes Risiko:
- Bei Einreise Meldung beim Hygieneamt per elektronischem Formular:
Public Health Passenger Locator Form, negativer PCR
-Test nicht älter als 72 Stunden oder Durchführung eines PCR Test in der Tschechischen Republik innerhalb von 5 Tagen nach Einreise oder angeordnete Quarantäne.
Da Österreich als Rot eingestuft wurde, gelten seit 09.11.2020 für die Einreise aus Österreich folgende Regeln:
- Einreise nur bei wesentlichen Gründen (Arbeit, Studium, wesentliche Familienbesuche, kein Tourismus)
- Bei der Einreise Meldung beim Hygieneamt per elektronischem Formular:
Public Health Passenger Locator Form
- Vorlage eines negativen PCR-Tests, nicht älter als 72 Stunden bei Einreise oder Durchführung eines PCR Tests in der Tschechischen Republik innerhalb von 5 Tagen nach Einreise, der dem Hygieneamt vorgelegt werde muss.
- sonst Quarantäne (10 Tage), die vom Hygieneamt verordnet wird.
Ausnahmen gelten für:
- grenzüberschreitende Beschäftigte (Pendler), Schüler und Studenten, welche zum Zweck der Arbeitsausübung oder Bildungstätigkeit regelmäßig mindestens einmal in der Woche die Staatsgrenze zwischen Österreich und der Tschechischen Republik überschreiten
- Beschäftige im internationalen Fernverkehr
- Transit durch die Tschechische Republik, nicht länger als 12 Stunden
- Aufenthalt in der Tschechischen Republik nicht länger als 24 Stunden bei wesentlichen Reisen (z.B. berufliche Reisen, Begräbnisse). Tourismus, Sport und Restaurantbesuche sind nicht ausgenommen.
- Personen jünger als 5 Jahre
Tschechisches Innenministerium: Einreiseinformationen
Tschechisches Gesundheitsministerium (Auflistung der Länder nach Farbe): Ampelsystem
Konkrete Informationen zu den Fahrplänen des internationalen Zug- und Busverkehrs finden Sie direkt bei den Anbietern.
ÖBB
České dráhy
RegioJet
FlixBus
Auskünfte zu Flugverbindung befinden auf der Webseite des Flughafen Prags, Vaclav Havel Airport
Weiters gibt es in der Tschechischen Republik auch ein nationales Ampelsystem. Es wird wöchentlich für das Ansteckungsrisiko in den einzelnen Bezirken anhand des epidemiologischen Geschehens der Vorwoche aktualisiert und ist in vier Alarmstufen unterteilt: Weiß, Grün, Gelb und Rot. Weiß bedeutet kein oder vernachlässigbares Risiko, Grün das Auftreten von Ansteckungen ohne Community-Übertragung, Gelb eine beginnende Community-Übertragung und Rot steigende oder dauerhafte Community-Übertragung.Derzeit gilt für ganz Tschechien die höchste Stufe – rot.
Tschechisches Gesundheitsministerium (Auflistung der Bezirke nach Farbe): Ampelsystem
Das Tschechische Gesundheitsministerium informiert auch in englischer Sprache zu Verhaltensmaßregeln und Kontaktstellen bei Verdacht auf Erkrankung.
Alle Personen sind verpflichtet, den Anweisungen der lokalen Sicherheitsbehörden Folge zu leisten und die hygienischen Vorsichtsmaßnahmen strikt einzuhalten. Nähere Informationen zum Coronavirus finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz sowie der Weltgesundheitsorganisation.
Aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19) wird seit 19.12.2020, 00:00 Uhr, bis auf weiteres vor allen touristischen und nicht notwendigen Reisen gewarnt. Mit anhaltenden Einschränkungen im Flug- und Reiseverkehr sowie weitgehenden Einschränkungen im öffentlichen Leben ist weiterhin zu rechnen.
Kreditkarten werden in den meisten Geschäften, Restaurants und Hotels akzeptiert. Bargeld sollte bei Bankomaten behoben werden; von Wechselstuben wird auf Grund der hohen Provisionen abgeraten.
Für die Ausfuhr von Antiquitäten und Gegenständen mit kulturellem Wert ist eine Bescheinigung der Galerie, des Museums oder des tschechischen Kulturministeriums erforderlich.
Die Mitnahme von Waren zum persönlichen Bedarf ist durch die Bestimmungen der Europäischen Union geregelt, nähere Auskünfte zum freien Warenverkehr in der EU erhalten Sie auch beim Bundesministerium für Finanzen.
Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einfuhrbestimmungen.
Krankenhäuser und Ärzte entsprechen nicht dem österreichischen Standard.
Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird dringend empfohlen. Wer auf bestimmte Medikamente angewiesen ist, sollte einen ausreichenden Vorrat und einen Nachweis über die ärztliche Verschreibung mitnehmen, auf der Homepage des Sozialministeriums finden Sie nähere Informationen zur Mitnahme von Medikamenten ins Ausland.
Es wird empfohlen, rechtzeitig vor Reisebeginn den Hausarzt oder eine andere geeignete Einrichtung zu kontaktieren, um sich über eventuell erforderliche Impfungen zu erkundigen. Ausführliche Informationen zu gängigen Infektionskrankheiten auf Reisen erhalten Sie auch beim Öffentlichen Gesundheitsportal Österreichs bzw. bei den tropenmedizinischen Instituten.
Es besteht ein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Die e-card der österreichischen Sozialversicherungsträger enthält auch die im EU/ EWR-Raum und der Schweiz gültige europäische Krankenversicherungskarte (EKVK). Die E-Card wird in den meisten größeren, staatlich geführten Krankenhäusern akzeptiert, in vielen kleineren Kliniken jedoch nicht.
Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport sollte dennoch in Betracht gezogen werden. Dies gilt auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.
Öffentliche Verkehrsverbindungen: Tschechien verfügt über ein dichtes Eisenbahnnetz und ein gut entwickeltes System des öffentlichen Busverkehrs.
Auch das öffentlichen Verkehrsnetz der Hauptstadt Prag ist gut ausgebaut: Verkehrsbetriebe der Stadt Prag.
Aus Sicherheitsgründen sollten nur lizenzierte Taxis verwendet werden.
Es gilt die 0,0-Promillegrenze! Bei jeder Verkehrskontrolle wird auch ein Alko-Test durchgeführt. Bereits bei geringem Alkoholkonsum drohen Geldstrafen und befristetes Fahrverbot oder eine Gerichtsverhandlung. Strafverfügungen werden lediglich in der Landessprache ausgestellt.
Die 0,0-Promillegrenze gilt auch für Radfahrer.
Für Pkw besteht auch tagsüber Lichtpflicht. Das Mitführen von Ersatzglühbirnen sowie Warnwesten (auch für Begleitpersonen) wird dringend empfohlen; außerhalb des Ortsgebietes ist das Mitführen von Warnwesten auch für Motorradlenker verpflichtend vorgeschrieben.
Fußgänger sind verpflichtet, außerhalb von Ortschaften bei verminderten Sichtverhältnissen reflektierendes Zubehör zu tragen.
In der Zeit von 1. November bis 31. März gilt eine generelle Winterreifenpflicht.
Beim Lenken fremder Fahrzeuge ist eine Vollmacht des Besitzers in Englisch oder Tschechisch mitzuführen.
Wenn die Prüfplakette (§ 57a-Pickerl) abgelaufen ist und das Fahrzeug sich in einem technisch ungeeigneten Zustand befindet können Zulassung und Kennzeichentafeln abgenommen werden. Ein Polizeiprotokoll – eine Diebstahl- oder Verlustanzeige – berechtigt nicht zum Lenken von Kraftfahrzeugen.
Auch für Motorfahrräder/ Mopeds unter 50 ccm Hubraum ist ein Führerschein (Kategorie A) notwendig.
Ab 01.01.2021 wird in der Tschechischen Republik die E-Vignette eingeführt. Folgende Gültigkeiten sind erhältlich:
Ausnahmen gelten für umweltfreundliche Fahrzeuge, die mit Wasserstoff oder Hybridantrieb betrieben werden. Die Befreiung gilt nicht automatisch, sondern ist zu beantragen.
Alle Information zur E-Vignette finden Sie hier.
Der Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung (grüne Versicherungskarte) ist erforderlich. Weitere Auskunft finden Sie auf der Webseite des tschechischen Verkehrsministeriums. Informationen zur Verkehrssituation sind unter der Telefonnummer 1230 bzw. 00420-1230 abrufbar. Ausländische Reisende können in allen Notfällen unter der Rufnummer 112 Hilfe anfordern. Die Polizei ist unter der Rufnummer 158, die Rettung unter 155 erreichbar.
Geldstrafen sind sofort zu entrichten und werden ordnungsgemäß quittiert. Bei höheren Geldstrafen wird ein Verwaltungsverfahren beim zuständigen Verkehrsamt eingeleitet.
Mehr Informationen zur Straßenverkehrsordnung finden Sie in der Länderdatenbank des ÖAMTC und des ARBÖ.
Klima:
Gemäßigtes, mitteleuropäisches Klima
In militärischen Sperrzonen sowie bei einigen Sehenswürdigkeiten (z.B. Museen) besteht Fotografierverbot.
Das Schutzalter für sexuelle Handlungen kann gegenüber den in Österreich geltenden Bestimmungen um einige Jahre höher sein oder sogar über dem Erwachsenenalter von 18 Jahren liegen. Es können jedoch auch (beispielsweise in einzelnen Provinzen oder Regionen) unterschiedliche Bestimmungen zur Anwendung kommen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei der Vertretungsbehörde dieses Landes.
Haftungsausschluss: Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten weist darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Reiseinformationen übernimmt. Für allenfalls eintretende Schäden kann keine Haftung übernommen werden.
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